Die Günther Braun-Stiftung,

die Arthur Braun-Stiftung

und

die Familie Braun-Stiftung

     
Die Arthur Braun-Stiftung ist gemeinnützig, wurde am 31. Oktober 1977 gegründet und hat seit 07. Oktober 2004 eine neugefaßte Satzung. Die Stiftung fördert Jugendhilfe und Altenhilfe, Bildung und Erziehung, Entwicklungshilfe, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die christliche Religion.

Die Günther Braun-Stiftung ist mildtätig und wurde am 25. Oktober 1993 gegründet und hat seit 16. Februar 2005 eine neugefaßte Satzung. Die Stiftung fördert Institutionen, die als mildtätig anerkannt sind.

Die Familie Braun-Stiftung ist gemeinnützig und wurde am 12. Juli 2005 gegründet. Die Stiftung fördert Jugendhilfe und Altenhilfe, Bildung und Erziehung, Entwicklungshilfe, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die christliche Religion.

 

Die Familie Braun-Stiftung hat für das Geschäftsjahr 2019 Erträge gespendet an die gemeinnützigen Organisationen

 

Die Arthur Braun-Stiftung hat für das Geschäftsjahr 2019 Erträge gespendet an die gemeinnützigen Organisationen


Die Günther Braun-Stiftung hat für das Geschäftsjahr 2019 Erträge gespendet an die mildtätige Organisationen

 

Die Günther Braun-Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen http://www.stiftungen.org  und hat, vertreten durch das Vorstandsmitglied Dr. Jörg Braun, auf dem Deutschen Stiftungstag am 12. Mai 2016 in Leipzig an einer Podiumsdikussion auf Initiative der Christoffel Blindenmission zum Thema "Gemeinsam mehr erreichen - Erfolgsfaktoren und Herausforderungen für Stiftungsarbeit in Kooperation mit Partnern" (siehe Seite 66) teilgenommen.


 Die Teilnehmer waren (von links) Dominique Schlupkothen (
CBM), Dr. Jörg Braun, Sabine Kamrath (Zeitschrift "Die Stiftung") und Moderator Tobias Karow (Rödl & Partner)

 

Der Stifter Günther Braun 

und seine beiden erwachsenen Kinder bilden den Vorstand und arbeiten ehrenamtlich, d. h. ohne Vergütung.

Auch Personal- bzw. Sachkosten entstehen nicht, lediglich externe Kosten für Depot, Zahlungsverkehr und Bilanzerstellung.

 

Das Vermögen der Stiftungen wurde/wird erhöht durch Zustiftungen der Vorstandsmitglieder.

 

Um die Mittel der drei Stiftungen effizienter anlegen zu können, haben wir das Vermögen in einem - für die Anlageziele der Stiftung geeigneten - Publikumsfonds gebündelt.

 

 

Ein großer Vorteil einer steuerbefreiten Stiftung gegenüber der unmittelbaren Spende an operativ tätige gemeinnützige oder mildtätige Institutionen ist der Umstand, daß 

  • das gestiftete Vermögen unangetastet erhalten bleiben muß und verzinslich steuerfrei sowie möglichst risikolos angelegt wird
  • aus den Erträgen auf unabsehbare Zeit diese operativ tätigen Organisationen finanziell unterstützt werden können.
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Erträge unterliegen der Überwachung durch Wirtschaftsprüfer, Finanzamt und die Stiftungsbehörde des Landes Baden-Württemberg. Relevante Gesetze sind das BGB, das Landesstiftungsrecht und die Abgabenordnung.

Einige Aussagen aus Jahresberichten von Organisationen, an die wir die Stiftungserträge auskehren:

  • 3 Euro kostet eine Kunststofflinse, durch die eine getrübte Augenlinse ersetzt werden kann

 

  • 5 Euro kostet die rettende Behandlung einer ganzen Familie mit einem Antibiotikum vor der Erblindung durch Trachom, einer bakteriellen, hochansteckenden Augenkrankheit, wobei die Wimpern wie Sandpapier über die Augenhornhaut scheuern

 

  • Eine Geburt mit Hebamme in einem Gesundheitszentrum kostet 10 Euro, ein Kaiserschnitt zwischen 50 und 100 Euro incl. Narkose, Operation und Bluttransfusion (Difäm)

 

  • 25 Euro kostet orthopädisches Schuhwerk für einen Lepra-Patienten (DAHW)

 

  • Für 30 Euro kann ein Patient am Grauen Star operiert werden, benötigt dann jedoch eine  starke Brille; eine modernere Operationsmethode kostet 50,00 Euro (Difäm und Andheri-Hilfe)

 

  • Für 40 Euro kann im Kongo Material für 20 Meter Straße finanziert werden

 

  • 50 Euro kostet die Heilung eines Lepra-Kranken oder die TB-Behandlung eines Kindes (DAHW)

70

  • 70 Euro kostet eine Computertomographie zur Untersuchung auf Tuberkulose-Meningitis (infektiöse Entzündung der Hirnhäute (DAHW)

 

  • 90 Euro kostet eine Toilette (Difäm)

 

  • 100 Euro sind das Monatsgehalt für einen medizinischen Mitarbeiter im Lepra-Tuberkulose-Kontrolldienst (DAHW)

 

  • 120 Euro wendet DAHW für eine energiereiche Spezialnahrung für einen Menschen mit multiresistenter TB für ein Jahr auf (DAHW)

 

  • Für 130 Euro kann in Kenia durch Besuchsteams von Chirurgen ein Kind z. B. mit Klumpfuss, Lippen-Kiefer-Gaumenspalt oder zerebralen Lähmungen operiert und therapiert werden bzw. eine Prothese bekommen, um die Chance auf ein besseres Leben zu haben. (CBM 05.07.2012)

 

  • 240 Euro kostet ein elektrischer Rollstuhl für eine*n Patient*in mit instabiler Wirbelsäule, der sich nicht aus eigener Kraft bewegen kann in Indien (DAHW)

 

  •  700 Euro kostet in Indien eine Lymphknoten-Operation (DAHW)

 

Aus diesen Beispielen sieht man, mit welch bescheidenen Mitteln spürbar geholfen werden kann.

 

Wenn Sie dabei mithelfen wollen, können Sie eine Zustiftung oder eine Spende überweisen an
- die Familie Braun-Stiftung (gemeinnützig, DE83 6665 0085 0007 5686 81)

- die Arthur Braun-Stiftung (gemeinnützig, DE77 6665 0085 0000 2885 51) oder

- die Günther Braun-Stiftung (mildtätig, DE96 6665 0085 0000 6990 04) oder 
   alle bei der Sparkasse Pforzheim-Calw (PZHSDE66XXX).

Zustiftungen und Spenden sind steuerlich abzugsfähig bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte. Darüberhinausgehende Spenden sind zeitlich unbegenzt vortragbar, soweit es sich um Großspenden von mindestens 25.565 Euro handelt. Für Zustiftungen und Spenden stellen die von uns verwalteten Stiftungen Zuwendungsbestätigungen aus.

Wenn Sie in Ihrem Überweisungsbeleg als Verwendungszweck "Spende"  eintragen, fließt dieser Betrag zeitnah, d. h. möglichst noch im selben Jahr über die von uns unterstützten operativ tätigen Empfängerorganisationen in gemeinnützige oder mildtätige Projekte und hilft einmalig.

Wenn Sie in Ihrem Überweisungsbeleg als Verwendungszweck "Zustiftung"  eintragen, vergößert dieser Betrag den Kapitalstock der Stiftung. Mit den daraus resultierenden Erträgen können wir die Empfängerorganisationen jährlich gleichmäßig unterstützen. Insbesondere für Ausbildungsprojekte brauchen diese Organisationen einen langen Atem und hohe Planungssicheheit Ihrer Zuflüsse.

 

Die für Stiftungen empfohlene Anlagepolitik lt. Regierungspräsidium Karlsruhe vom 02.09.2013:

Gemäß § 7 Abs. 1 StiftG ist die Stiftung sparsam und wirtschaftlich zu verwalten.

Dies bedeutet u.a. eine sichere und rentierliche  Anlage des Stiftungsvermögens.

Im Zusammenhang mit dem Gebot der Vermögenserhaltung erfordert dies eine weitgehende Vermeidung finanzieller Risiken.

Ziel der Stiftung ist es, mit ihrem Vermögen Erträge zu erwirtschaften, die dann zur Erfüllung des Stiftungszwecks dauerhaft zur Verfügung stehen. Dies setzt jedoch voraus, dass das Stiftungsvermögen nicht nur gewinnbringend, sondern auch möglichst sicher angelegt wird.

Dabei ist der Stiftung grundsätzlich nicht nur mit sporadischen Erträgen gedient, vielmehr muss die Erzielung angemessener laufender Einkünfte sicher gestellt werden, aus denen eine kontinuierliche Erfüllung der Stiftungszwecke auf möglichst hohem Niveau möglich ist. Die sich im Rahmen solcher Wirtschaftstätigkeit bietenden Chancen kann die Stiftung allerdings nur im Rahmen der  Beschränkungen durch das Gebot der Vermögenserhaltung und seiner Ausprägungen nutzen, die auf Verringerung der für das Wirtschaftsleben typischen Risiken abzielen. Das Bestreben nach individueller Gewinnmaximierung - mit entsprechend hohem Verlustrisiko - kann insoweit nicht im gleichem Maße für Stiftungen Geltung beanspruchen. Insbesondere sind ihnen durch das Gebot der "Anlagenpolitik der ruhigen Hand" Spekulationsgeschäfte großen Stils verwehrt.

Um auszuschließen, dass durch den Verlust  eines - wesentlichen -  Teils des Stiftungsvermögens die Zweckerfüllung und damit der Bestand der Stiftung gefährdet wird, gilt für die Anlage des Stiftungsvermögens als "Faustregel" , dass maximal ein Drittel des Gesamtkapitals in Aktien mit einem gewissen Verlustrisiko investiert werden dürfen. Dadurch wird erreicht, dass sich Kursverluste ggfs. nur auf den kleineren Teil des Stiftungsvermögens auswirken und die Zweckerfüllung so im Grundsatz nicht gefährdet wird. Diese Regel ist jedoch nicht schematisch zu sehen, da - insbesondere bei Stiftungen mit kleinem Grundvermögen - auch ein Vermögensverlust in begrenzter Höhe zu einer längerfristigen Handlungsunfähigkeit führen kann. Je nach Situation kann es deshalb auch geboten sein, Risiken gänzlich zu vermeiden.

Uns ist bewusst, dass die Ziele der Vermögenserhaltung, der sicheren und rentierlichen Anlage des Stiftungsvermögens sowie der optimalen Zweckerfüllung - teilweise - gegenläufig sein können. Insoweit ist es zuvörderst Aufgabe der Stiftungsorgane , einen angemessenen Ausgleich  herzustellen.

 

Ein Artikel in der Pforzheimer Zeitung am 06.11.2010:

Aufgrund der zahlreichen Anfragen nach Unterstützung durch Spenden, die wir nicht einzeln beantworten können, sagen wir an dieser Stelle, daß

  • unser Verteilungs-Budget voll ausgeschöpft ist,
  • dieses Budget bei dem derzeitigen niedrigen Zinsniveau eher schrumpft und
  • wir den bisherigen Empfängern das im Folgejahr wegnehmen müßten, was wir einer anderen Organisaton geben würden.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir keine zusätzlichen Empfänger aufnehmen. Wir sehen uns auch personell nicht in der Lage, Spendengesuche auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Bitte ersparen Sie sich die Kosten der Anfrage.

E-Mail: joerg.braun@braun-pforzheim.de

Alle drei Stiftungen haben ihren Sitz im Zuständigkeitsbereich des
Regierungspräsidiums Karlsruhe und sind auch dort registriert.
Die Vorstände in allen drei Stiftungen sind
Herr Günther Braun, Frau Carolin Fiedler und Herr Dr. Jörg Braun.
Die Steuernummern, unter denen die drei Stiftungen beim Finanzamt Pforzheim geführt sind,
möchten wir nicht angeben, um Mißbrauch vorzubeugen.
Die Anschrift möchten wir nicht angeben, weil wir sonst daraufhin
erfahrungsgemäß mit Unterstützungsersuchen überhäuft werden.
Dies kostet die Absender unnötig Zeit und Papier.

Stand: 05.05.2021